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Channel: Kommentare zu: Das Datenschutzrecht braucht ein allgemeines Medienprivileg
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Von: Adrian

„… und § 41 BDSG normiert, zumindest für den Onlinebereich, ebenfalls kein Medienprivileg.“ Irgendwie verwirrt mich dieser Halbsatz. Der BGH sagt in der Spickmich-Entscheidung: „Telemedien sind mithin...

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Von: admin

Na ja, aber das ist richterliche Rechtsfortbildung. § 41 BDSG normiert nach seinem Wortlaut eigentlich gar nichts, sondern verweist bzgl. Presse auf das Landesrecht. Eine klare Regelung, die auch die...

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Von: Adrian

Ahhh! Jetzt hab ich verstanden, wie der Satz gemeint war. :-) Die Betonung muss auf „normiert“ liegen. Das Medienprivileg ist also dank Rechtsprechung da, es steht nur nicht in dieser Form im Gesetz.

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Von: ElGraf

Es steht im RStV: § 57. Danach kommen allerdings nur Telemedien, die von „Unternehmen oder Hilfsunternehmen der Presse“ angeboten werden in den Genuss des Privilegs. Der BGH windet sich (eigentlich...

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